Kenntnisnachweis und Registrierungspflicht

Liebe Modellflieger!

Bitte denkt alle daran, dass für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht ein Kenntnisnachweis erforderlich ist.

Dies gilt für das Fliegen auf und außerhalb von Modellfluggeländen.

Für Gastpiloten gilt das unaufgeforderte vorzeigen eines gültigen Kenntnisnachweises beim Flugleiter.

 

Ihr habt keinen Kenntnisnachweis? Auf der Homepage www.kenntnisnachweis.de könnt ihr einen Nachweis bekommen.

 

Für alle Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge besteht außerdem eine EU-Registrierungspflicht. Hierzu zählen auch die Betreiber von Flugmodellen.

Diese vom Luftfahrt-Bundesamt zugeteilte Registrierungsnummer (e-ID) muß an geeigneter Stelle an Eurem Flugmodell angebracht werden.

Der Betrieb von Flugmodellen ist in Deutschland nur noch nach erfolgter Piloten-Registrierung unter www.lba.de zugelassen.

 

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